Durch Beschluss des Amtsgerichts Essen (161 IN 35/10) vom 06.08.2010 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist damit kraft Gesetzes aufgelöst.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Ist persönlich haftender Gesellschafter eine GmbH, so sind auch deren Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.