Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist berechtigt, die Gesellschaft allein zu vertreten, sofern er nicht von der Vertretung ausgeschlossen ist. Jedem Gesellschafter kann die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
alleinvertretungsberechtigt mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.