Die Gesellschaft hat einen oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter. Die Gesellschaft wird vertreten wenn nur ein Komplementär vorhanden ist durch diesen, wenn mehrere Komplementäre vorhanden sind durch zwei Komplementäre gemeinsam oder durch einen Komplementär gemeinsam mit einem Prokuristen. Die Vertretung kann abweichend geregelt werden; insbesondere kann Einzelvertretungsmacht erteilt werden.