| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jede persönlich haftende Gesellschafterin und deren Organe sind für den Abschluss des Gesellschaftsvertrages der Kommanditgesellschaft, dessen Änderung sowie für Rechtsgeschäfte mit der Kommanditgesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |