| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Er und seine Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, also befugt, für sich und ihre Geschäftsführer im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte zu tätigen. |