| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschaft ist befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit sich als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. |