| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Diese Befreiung gilt für alle Geschäfte zwischen der Komplementär-GmbH und der Gesellschaft wie auch für Geschäfte zwischen der Gesellschaft und den Geschäftsführern der Komplementär-GmbH. |