| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer als Vertreter des persönlich haftenden Gesellschafters sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sind Geschäftsführer des persönlich haftenden Gesellschafters zugleich Kommanditisten der Gesellschaft, so ist jeder persönlich haftende Gesellschafter und dessen jeweilige Geschäftsführer befugt, im Namen dere Gesellschaft mit dem Kommanditisten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |