| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jede persönlich haftende Gesellschafterin ist befugt, die Gesellschaft allein zu vertreten. Jede persönlich haftende Gesellschafterin und deren Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |