| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer eines jeden persönlich haftenden Gesellschafters ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter des persönlich haftenden Gesellschafters Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |