| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen, die jeweiligen Geschäftsführer eines jeden persönlich haftenden Gesellschafte sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines jeden persönlich haftenden Gesellschafters Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |