| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen sowie mit Gesellschaften, deren geschäftsführende Gesellschafterin die Komplementärin ist Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |