| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, vertritt jeder von ihnen die Gesellschaft gemeinsam miteinem weiteren persönlich haftenden Gesellschafter oder gemeinsam mit einem Prokuristen. Durch Gesellschaftebeschluss kann die Befugnis zur Einzelvertretung erteilt werden. Es kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. |