| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer- -im Rechtsverkehr zwischen der Gesellschaft und dem persönlich haftenden Gesellschafter- im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |