| Eintragungstext | | Text | Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 20.06.2024 (Az. 82 IN 41/24) ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. |
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