| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen ( die Geschäftsführer: mit sich als Vertreter des persönlich haftenden Gesellschafters ) Rechtsgeschäfte abzuschließen. |