| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Ist der persönlich haftende Gesellschafter eine GmbH, so ist der persönlich haftende Gesellschafter selbst sowie dessen jeweilige/r Geschäftsführer befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |