| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der persönlich haftende Gesellschafter und seine Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen ( als persönlich haftender Gesellschafter) und/oder als Vertreter des persönlich haftenden Gesellschafters Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |