Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.08.2003
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und ihre Organe sind für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft einerseits und ihren Gesellschaftern, insbesondere der Komplementärgesellschaft selbst, andererseits befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.