| Auswahl befreiung Von181BGB › Befreiung Von181BGBFreitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft sowie den Kommanditisten befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |