| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Komplementär-GmbH und ihre jeweiligen Geschäftsführer sind für alle Geschäfte zwischen Komplementär-GmbH und KG wie auch für Geschäfte zwischen KG und GmbH-Geschäftsführer befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Geschäfte abzuschließen. |