| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte mit der Kommanditgesellschaft sowie ihren Kommanditisten von den in § 181 BGB geregelten Beschränkungen befreit. |