| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch den persönlich haftenden Gesellschafter vertreten; jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft einzeln. Die Geschäftsführer der Gesellschaft sind befugt, Rechtsgeschäfte zwischen der Komplementärin und der Gesellschaft abzuschließen. |