| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die persönlich haftende Gesellschafterin ist für alle Rechtshandlungen, die sie mit oder gegenüber der Gesellschaft oder mit Unternehmen, an denen die Kommanditistin unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist oder beteiligt wird, von den Beschränungen des § 181 BGB (Insichgeschäfte und Mehrfachvertretungen) befreit. |