| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die vertretungsberechtigten Gesellschafter sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Befreiung gilt für alle Geschäfte zwischen persönlich haftender Gesellschafterin und KG wie auch für Geschäfte zwischen KG und GmbH-Geschäftsführer. |