Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ist allein die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt und verpflichtet. Die persönlich haftende Gesellschafterin vertritt die Gesellschaft allein. Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.