| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft sowie Rechtsgeschäfte zwischen den Geschäftsführern der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen vorzunehmen. |