| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönliche haftende Gesellschafter vorhanden wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam vertreten. Jeder persönlich haftende Gesellschafter - sowie dessen jeweilige Geschäftsführer - ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |