| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafterin Rechtsgeschäfte abzuschließen. |