| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere presönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam vertreten. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Organe der persönlich haftenden Gesellschafter sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafter Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |