| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, vertreten jeweils zwei persönlich haftende Gesellschafter die Gesellschaft gemeinsam. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Soweit vorhanden, sind Geschäftsführer persönlich haftender Gesellschafter befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafter Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |