Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Jeder Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschaft ist befugt, im Namen der Gesellschaft als Vertreter der persönlich haftenden Gesellschaft Rechtsgeschäfte vorzunehmen.