| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, so vertreten jeweils zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Organe der persönlich haftenden Gesellschafter sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafter Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |