Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die persönlich haftenden Gesellschafter und deren Geschäftsführer sind befugt, Rechtsgeschäfte zwischen der GmbH und der KG und zwischen der KG und den Geschäftsführern im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen.