| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafter sind für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern befugt, diese im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten abzuschließen. |