Code: Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (058)
mit der Befugnis für jeden Geschäftsführer Rechtsgeschäfte zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft im Namen der Gesellschaft als Vertreter eines Dritten abzuschließen.