| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft einzeln, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Seine Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafter sind für Rechtsgeschäfte zwischen dem persönlich haften Gesellschafter und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |