| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönliche haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und ihre Vertretungsorgane sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |