Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Der/den persönlich haftenden Gesellschaftern - und ihren jeweiligen Geschäftsführern - ist für alle Geschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und der Komplementärin bzw. deren Geschäftsführern, sowie sonstigen Dritten gestattet, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.