mit der Befugnis für sich und ihre Geschäftsführer Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und den Kommanditisten im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der Kommanditisten abzuschließen.