| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Sofern eine GmbH ein persönlich haftender Gesellschafter ist, ist diese befugt, Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen abzuschließen. Gesetzliche Vertreter eines persönlich haftenden Gesellschafters sind -sofern dieser eine GmbH ist- befugt, Rechtsgeschäfte der Gesellschaft mit dem persönlich haftenden Gesellschafter abzuschließen. |