| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind für den Abschluss des Gesellschaftsvertrags, dessen Änderungen sowie für Rechtsgeschäfte mit der Kommanditgesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |