| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin sind befugt, für Rechtsgeschäfte zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |