| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafter sind für Rechtsgeschäfte zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft befugt, als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |