| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer- bei allen Rechtshandlungen, welche die persönlich haftende Gesellschafterin mit oder gegenüber der Gesellschaft vornimmt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |