| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die Komplementäre und ihre gesetzlichen Vertreter sind für Rechtsgeschäfte zwischen den Komplementären und der Gesellschaft von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit. |