| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft alleine. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so wird die Gesellschaft von allen persönlich haftenden Gesellschaftern gemeinsam vertreten. Der oder die Komplementäre sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |