| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist einzelvertretungsberechtigt. Die persönlich haftenden Gesellschafterinnen und ihre Geschäftsführer sind berechtigt im Namen der Gesellschaft als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen, soweit es Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Komplementärin betrifft. |