Handelsregister A des Amtsgerichts Walsrode
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRA 203200
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
1
a)
Bolte Haustechnik GmbH & Co. KG
b)
Nienburg
Geschäftsanschrift:
Siedekamp 17 A, 31582 Nienburg
a)
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt
einzeln.
b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
Bolte Verwaltungs GmbH, Nienburg (Amtsgericht
Walsrode HRB 206164)
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis - auch für
die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
Kommanditgesellschaft
c)
Kommanditist:
Kohrs, Hans-Hermann, Nienburg, *XX.XX.1959, Einlage:
10.000,00 EUR.
a)
19.08.2016
Brezinski
2
b)
Die Gesellschaft hat die unter der Firma Bolte Heizungsbau
GmbH mit Sitz in Bückeburg (Amtsgericht Stadthagen, HRA
2381) eingetragene Firma mit dem Recht, den Firmenkern
"Bolte" mit oder ohne Beifügung eines Nachfolgevermerks
fortzuführen, fortgeführt. Die Haftung des Fortführenden für die
unter der bisherigen Firma begründeten Verbindlichkeiten des
bisherigen Firmeninhabers sowie die Übertragung der unter der
Firma begründeten Forderungen auf den Fortführenden ist
ausgeschlossen.
a)
06.12.2016
Brezinski
3
b)
Berichtigung von Amts wegen:
Die Gesellschaft hat die unter der Firma Bolte Heizungsbau
GmbH mit Sitz in Bückeburg (Amtsgericht Stadthagen, HRB
2381) eingetragene Firma mit dem Recht, den Firmenkern
"Bolte" mit oder ohne Beifügung eines Nachfolgevermerks
fortzuführen, fortgeführt. Die Haftung des Fortführenden für die
unter der bisherigen Firma begründeten Verbindlichkeiten des
bisherigen Firmeninhabers sowie die Übertragung der unter der
Firma begründeten Forderungen auf den Fortführenden ist
ausgeschlossen.
a)
06.12.2016
Brezinski
Abruf vom 20.05.2024