Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, ist dieser alleinvertretungsberechtigt. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, sind diese gesamtvertretungsberechtigt.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.